Erweitertes Angebot
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns alle hausärztlichen Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
Bei den erweiterten Gesundheitsleistungen handelt es sich um Untersuchungen und Behandlungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind.
Für einen schönen und erholsamen Urlaub ist eine reisemedizinische Beratung im Vorfeld empfehlenswert und bei bestimmten Destinationen sogar gesetzlich verankert. Beispielsweise ist die Einreise in bestimmte Länder nur dann erlaubt, wenn vorher Schutzimpfungen gegen dort verbreitete gefährliche Infektionserkrankungen wie z. B. Gelbfieber vorgenommen worden sind. Teilweise kann es Monate dauern, bis diese Impfstoffe wirksam werden. Wir empfehlen daher, unsere reisemedizinische Beratung daher möglichst frühzeitig in Anspruch.
Im Rahmen der reisemedizinischen Beratung erörtern wir mit Ihnen ausführlich Verhaltens- und Impfempfehlungen für Ihr individuelles Urlaubsziel. Bei der reisemedizinischen Beratung handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Die meisten Krankenkassen erstatten inzwischen aber die Kosten der Reiseberatung und die der Reiseimpfungen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Impfpass sowie die exakten Reisedaten zum Gespräch mitzubringen. Idealerweise wird eine reisemedizinische Beratung drei bis vier Monate vor Beginn der Reise durchgeführt, da bei manchen reisemedizinisch relevanten Impfungen mehrere Impfungen notwendig sind, um einen ausreichenden Schutz zu erzielen.
Reisemedizinische Beratung im Überblick:
- Allgemein für das Reiseziel relevante gesundheitliche Hinweise
- Zusammenstellung der Reiseapotheke
- Notwendige und empfohlene Impfungen
- Idealerweise einige Monate vor Reiseantritt
- Eignungsuntersuchungen und Reisetauglichkeitsuntersuchungen
PSA steht für das Prostata-spezifische Antigen, ein Protein, welches in der Prostata produziert wird. Hierfür wird eine Blutprobe untersucht. Hohe PSA-Werte können ein Zellwachstum in der Prostata nachweisen, aber auch andere Ursachen haben, wie z. B. eine Entzündung oder einen Prostatakrebs.
Sport ist gesund. Körperliches Training verbessert die Leistungsfähigkeit und hilft zahlreichen Krankheiten vorzubeugen. Deshalb ist es ratsam, vor der Aufnahme einer sportlichen Betätigung eine Sporttauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Die Sporttauglichkeitsuntersuchungen umfassen neben der Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und der körperlichen Untersuchung auch die Durchführung der entsprechend notwendigen technischen Untersuchungen. Diese richten sich hierbei im wesentlichen nach der gewählten Sportart und dem Alter des Patienten. Vor allem dann, wenn Sie sich nach längerer Pause wieder sportlich betätigen möchten oder Herz-Kreislaufvorerkrankungen vorliegen, sollten Sie diese Untersuchung vornehmen lassen. Nach der Vornahme der Untersuchung können Sie Ihren Sport unbesorgt ausüben. Auch für aktive und vor allem leistungsorientierte Sportler sind Sporttauglichkeitsuntersuchungen empfehlenswert. Als Richtwert empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin je nach Belastung eine sportmedizinische Untersuchung alle ein bis zwei Jahre.
Gemäß Seesicherheits-Untersuchungsgesetz (SUG) benötigt jeder Bewerber, der die Prüfung für einen Sportbootführerschein ablegen möchte, ein ärztliches Zeugnis, in dem bescheinigt wird, dass der Gesundheitszustand eine Teilnahme am Bootsverkehr auf dem Wasser zulässt. Im Rahmen dieses ärztlichen Eignungstests werden verschiedene Körperfunktionen überprüft. So wird u.a. das Seh- und Hörvermögen getestet und der Allgemeinzustand im Rahmen einer ausführlichen Anamnese ermitteln. Daneben werden Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen können, dokumentiert. Um eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein zu gewährleisten, ist der medizinische Eignungstest vor dem Prüfungsantritt nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine sinnvolle Maßnahme sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die Sicherheit anderer Personen. Wir bieten Ihnen sämtliche Untersuchungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen an.
Wenn Sie zu Hause oder im Urlaub einen Tauchkurs besuchen oder an organisierten Tauchgängen teilnehmen möchten, müssen Sie eine Bescheinigung über Ihre Tauchtauglichkeit vorlegen. Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte regelmäßig von allen Tauchern, Anfängern wie Fortgeschrittenen durchgeführt werden. Dabei gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahren sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten.